Die Bestandteile im Überblick
Der BDEW berechnet den Durchschnittspreis für einen Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch, der Grundpreis ist anteilig enthalten.
| Bestandteil | Cent pro kWh | Anteil |
|---|---|---|
| Beschaffung und Vertrieb | 15,17 | 41,0 % |
| Netzentgelt inklusive Messung | 9,24 | 25,0 % |
| Konzessionsabgabe | 1,67 | 4,5 % |
| Stromsteuer | 2,05 | 5,5 % |
| §19-Umlage | 1,56 | 4,2 % |
| Offshore-Netzumlage | 0,94 | 2,5 % |
| KWKG-Umlage | 0,45 | 1,2 % |
| Mehrwertsteuer (19 %) | 5,91 | 16,0 % |
| Summe | 37,0 | 100 % |
2025 lag der Durchschnitt noch bei 39,3 Cent. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh macht der Rückgang rund 80 € im Jahr aus.
Beschaffung und Vertrieb
Das ist der Teil, den der Stromanbieter selbst beeinflusst: Einkauf an der Börse und auf dem Terminmarkt, Vertrieb, Service und Marge. Viele Anbieter kaufen einen großen Teil des Stroms lange im Voraus ein. Sinkende oder steigende Großhandelspreise kommen deshalb oft erst mit Verzögerung bei den Kunden an.
Netzentgelte
Mit den Netzentgelten bezahlst du den Transport des Stroms über Übertragungs- und Verteilnetze sowie den Zähler. 2026 sind das im Schnitt 9,24 Cent pro kWh, 1,7 Cent weniger als im Vorjahr. Grund ist ein Zuschuss des Bundes von 6,5 Mrd. € zu den Übertragungsnetzentgelten.
Zur Messung gehören Einbau, Betrieb und Ablesung des Zählers. Neben einem Arbeitspreis pro kWh verlangen die Netzbetreiber meist auch einen festen Jahresbetrag. Dein Anbieter gibt beides an dich weiter, der feste Teil steckt in deinem Grundpreis.
Steuern, Abgaben und Umlagen
- Stromsteuer: 2,05 Cent pro kWh netto. Die Senkung auf das EU-Mindestmaß von 0,05 Cent gilt seit 2026 nur für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft, Haushalte zahlen weiter den vollen Satz.
- Konzessionsabgabe: Sie geht an die Gemeinde für die Nutzung öffentlicher Wege durch Stromleitungen.
- §19-Umlage: Sie finanziert Netzentgeltrabatte für bestimmte Großverbraucher und seit 2025 auch die bundesweite Verteilung von Mehrkosten in Netzgebieten mit viel Ökostromausbau.
- Offshore-Netzumlage: Sie deckt die Kosten für die Anbindung von Windparks auf See.
- KWKG-Umlage: Sie fördert Anlagen, die Strom und Wärme gemeinsam erzeugen.
- Mehrwertsteuer: 19 Prozent auf alle anderen Bestandteile.
Die EEG-Umlage zahlen Verbraucher seit Juli 2022 nicht mehr. Die Förderung erneuerbarer Energien läuft seitdem über den Bundeshaushalt.
Was das für deine Rechnung bedeutet
Bei 3.500 kWh zahlst du im Schnitt rund 1.295 € im Jahr. Davon gehen rund 531 € an Beschaffung und Vertrieb, 323 € an die Netzbetreiber und 440 € an Steuern, Abgaben und Umlagen. Darin stecken 207 € Mehrwertsteuer und 72 € Stromsteuer.
Beeinflussen kannst du vor allem den ersten Block. Wechselst du den Anbieter, ändern sich Beschaffung, Vertrieb und Marge. Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Steuern und Umlagen fallen bei jedem Anbieter im selben Netzgebiet gleich an. Der Preisunterschied zwischen zwei Tarifen entsteht also im Wettbewerbsteil, zuzüglich der Mehrwertsteuer darauf. Beim Netzentgelt hilft dir § 14a EnWG: Für Wärmepumpen und Wallboxen über 4,2 kW gibt es reduzierte Netzentgelte, mit Modul 1 im Schnitt rund 145 € im Jahr.
Warum der Strompreis regional schwankt
Den größten Unterschied machen die Netzentgelte. Jeder Netzbetreiber kalkuliert sie für sein Gebiet. Wo wenige Kunden an langen Leitungen hängen oder viel ins Netz investiert wird, sind sie höher. Ländliche Regionen mit viel Wind- und Solarausbau zahlten lange besonders viel. Seit 2025 werden diese Mehrkosten über die §19-Umlage teilweise bundesweit verteilt. Das hat die Unterschiede verkleinert, aber nicht beseitigt. Je nach Netzgebiet liegen die Netzentgelte weiterhin mehrere Cent pro kWh auseinander.
Auch die Konzessionsabgabe hängt vom Wohnort ab. Sie steigt mit der Größe der Gemeinde, von 1,32 Cent netto in Orten bis 25.000 Einwohner bis 2,39 Cent in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern.
Dazu kommen die Preise der Anbieter, die sich von Ort zu Ort unterscheiden. Was eine kWh dich inklusive Grundpreis wirklich kostet, rechnet der Strompreis-Check aus.
Grundversorgung oder Neukundentarif
Grundversorger ist der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Wer keinen eigenen Vertrag abschließt, landet automatisch dort. Das ist bequem, aber teuer:
| Tarif (Oktober 2026) | Preis |
|---|---|
| Grundversorgung | rund 40 Cent pro kWh |
| Neukundentarife im Schnitt, inklusive Grundpreis und Boni | rund 31 Cent pro kWh |
| Arbeitspreis günstiger Neukundentarife | rund 27 Cent pro kWh |
| Typischer Arbeitspreis | rund 32 Cent pro kWh |
| Typischer Grundpreis | 13 bis 18 € pro Monat |
Der Unterschied von rund 9 Cent pro kWh macht bei 3.000 kWh im Jahr rund 270 € aus. Die Grundversorgung kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Achte bei Neukundentarifen darauf, dass Boni meist nur im ersten Jahr gelten, und prüfe, welche Bestandteile eine Preisgarantie abdeckt. Welcher Tarif bei deinem Verbrauch am günstigsten ist, zeigt der Tarifvergleich.
Ausblick auf 2027
- Übertragungsnetz: Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten sinkt 2027 von 6,5 auf 5,525 Mrd. €. Diese Entgelte steigen deshalb voraussichtlich.
- Stromsteuer: Für Haushalte bleibt es bei 2,05 Cent pro kWh.
- Umlagen und Verteilnetzentgelte: Die Werte für 2027 veröffentlichen die Netzbetreiber im Herbst. Wie stark sie sich auf deine Rechnung auswirken, hängt auch von deinem Netzgebiet ab.
- Beschaffung: Wie sich die Großhandelspreise entwickeln, ist offen. Den aktuellen Börsenpreis siehst du auf der Seite Börsenstrompreis.
Kündigt dein Anbieter eine Preiserhöhung an, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das ist ein guter Anlass, Tarife zu vergleichen. Wie ein Tarif funktioniert, der direkt dem Börsenpreis folgt, erklärt der Ratgeber dynamischer Stromtarif.